fiktiv

Richtlinie zum fiktiven Heizkostenzuschuss 2026/2027

Diese Richtlinie ist ausschließlich Schulungsmaterial. Sie ist erfunden und hat keine rechtliche Wirkung.

1. Zweck

Der fiktive Heizkostenzuschuss soll Haushalte mit niedrigem Einkommen in der Wintersaison entlasten. Die Leistung ist freiwillig und wird nach Maßgabe des fiktiven Schulungsbudgets ausbezahlt.

2. Anspruchsvoraussetzungen

3. Einkommensgrenzen

Für die Einkommensprüfung sind das monatliche Netto-Haushaltseinkommen und die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder gemeinsam zu betrachten.

HaushaltMonatliches Nettoeinkommen bis
Einpersonenhaushalt1.450 Euro
Zweipersonenhaushalt2.100 Euro
Jedes im Haushalt lebende Kindplus 300 Euro
Jede weitere erwachsene Personplus 420 Euro

Beispiel: Ein Zweipersonenhaushalt mit zwei Kindern darf im Schulungsbeispiel ein monatliches Netto-Haushaltseinkommen bis 2.700 Euro haben: 2.100 Euro Grundgrenze plus 2 mal 300 Euro Kinderzuschlag.

4. Zuschusshöhe

Die Auszahlung beträgt fiktiv 180 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 260 Euro für einen Mehrpersonenhaushalt.

5. Frist

Der Antrag muss spätestens am 31.03.2027 einlangen. Verspätete Anträge werden im Schulungsbeispiel nicht berücksichtigt.

6. Entscheidung und Nachreichungen

Die fiktive Fachstelle prüft die Unterlagen. Fehlende Unterlagen können einmal nachgereicht werden. Ohne fristgerechte Nachreichung wird der Antrag im Schulungsbeispiel nicht weiterbearbeitet.

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