fiktiv
Richtlinie zum fiktiven Heizkostenzuschuss 2026/2027
Diese Richtlinie ist ausschließlich Schulungsmaterial. Sie ist erfunden und hat keine rechtliche Wirkung.
1. Zweck
Der fiktive Heizkostenzuschuss soll Haushalte mit niedrigem Einkommen in der Wintersaison entlasten. Die Leistung ist freiwillig und wird nach Maßgabe des fiktiven Schulungsbudgets ausbezahlt.
2. Anspruchsvoraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens drei Jahren in Auenstadt bestehen.
- Nachweis eigener Heiz- oder Energiekosten.
- Keine bereits ausbezahlte gleichartige fiktive Leistung im selben Winter.
- Einhaltung der unten genannten Einkommensgrenzen.
3. Einkommensgrenzen
Für die Einkommensprüfung sind das monatliche Netto-Haushaltseinkommen und die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder gemeinsam zu betrachten.
| Haushalt | Monatliches Nettoeinkommen bis |
|---|---|
| Einpersonenhaushalt | 1.450 Euro |
| Zweipersonenhaushalt | 2.100 Euro |
| Jedes im Haushalt lebende Kind | plus 300 Euro |
| Jede weitere erwachsene Person | plus 420 Euro |
Beispiel: Ein Zweipersonenhaushalt mit zwei Kindern darf im Schulungsbeispiel ein monatliches Netto-Haushaltseinkommen bis 2.700 Euro haben: 2.100 Euro Grundgrenze plus 2 mal 300 Euro Kinderzuschlag.
4. Zuschusshöhe
Die Auszahlung beträgt fiktiv 180 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 260 Euro für einen Mehrpersonenhaushalt.
5. Frist
Der Antrag muss spätestens am 31.03.2027 einlangen. Verspätete Anträge werden im Schulungsbeispiel nicht berücksichtigt.
6. Entscheidung und Nachreichungen
Die fiktive Fachstelle prüft die Unterlagen. Fehlende Unterlagen können einmal nachgereicht werden. Ohne fristgerechte Nachreichung wird der Antrag im Schulungsbeispiel nicht weiterbearbeitet.